ℹ️📖 Neue Regeln für den Einsatz von Trackpiloten ab 1. Juni 2026

Mit der neuen Übergangsregelung der ZKR für Spurführungsassistenten in der Binnenschifffahrt gilt ab dem 1. Juni 2026 ein klarer Rechtsrahmen für Systeme wie den argoTrackPilot. Uns ist wichtig, unsere Kunden frühzeitig und transparent zu informieren: Der argoTrackPilot kann vollständig konform zu den neuen Vorgaben betrieben werden – vorausgesetzt, die vorgeschriebenen Betriebs- und Nutzungsregeln werden eingehalten.

Die neuen Vorschriften definieren unter anderem folgende Anforderungen an den Betrieb solcher Systeme – Anforderungen, die durch den argoTrackPilot unterstützt werden:

✅ Einsatz als Assistenzsystem mit jederzeitiger Verantwortung des Schiffsführers
✅ Nutzung eines Aufmerksamkeitsüberwachungssystems mit regelmäßiger Bestätigung der Anwesenheit
✅ Rechtzeitige Deaktivierung vor Schleusen – Unterstützt durch argoTrackPilot durch frühzeitige Warnung und Alarm unabhängig von der Quelle des aktiven Tracks
✅ Aufzeichnung und Speicherung relevanter Betriebsdaten gemäß den Vorgaben   

Sicherheit, Verantwortungsbewusstsein und ein verlässlicher Betrieb standen bei der Entwicklung des argoTrackPilot von Anfang an im Mittelpunkt. Wir möchten unseren Kunden damit nicht nur technische Sicherheit geben, sondern auch das Vertrauen, mit einer zukunftssicheren und regelkonformen Lösung unterwegs zu sein.

Die aktuellen Vorgaben der ZKR bestätigen den Weg, den wir mit dem argoTrackPilot seit Jahren verfolgen: moderne Assistenzsysteme verantwortungsvoll und sicher in die Binnenschifffahrt zu integrieren.

Lesen Sie hier die Veröffentlichung des ZKR:
https://www.ccr-zkr.org/files/documents/cpresse/cp20260507de.pdf